§ 2
Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
(8) Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Quellennachweis:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
§ 2 Absatz 8 Einkommensteuergesetz (EStG 2021)
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