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§ 9
Werbungskosten

1)(5) 1§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 und Absatz 6 gilt sinngemäß. 2Die §§ 4j, 4k, 6 Absatz 1 Nummer 1a und § 6e gelten entsprechend.


1) Absatz 5 Satz 2 wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften neu gefasst und ist auch für VZ vor 2019 anzuwenden >§ 52 Abs. 16b Satz 3 EStG.



Quellennachweis:


§ 9 Absatz 5 EStG 2021 Ste-u-err-echt.com in Anlehnung an das BMF Lohnsteuer-Handbuch 2021:

https://ste-u-err-echt.com/921-2/


§ 9 Absatz 5 EStG 2021 Bundesamt für Justiz:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html


§ 9 Absatz 5 EStG 2006 Bundesamt für Justiz:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/EStG.pdf


§ 9 Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG 2021)

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Herzlich Willkommen auf meiner Website / meinem Blog Steuerrecht. Ich bin ausgebildete Finanzwirtin und arbeite in Düren als selbständige Beratungsstellenleiterin für einen der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mit meiner Website / meinem Blog möchte ich euch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen und auch informieren. Viel Spaß beim Stöbern. Bleibt gesund.

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