
Erste Tätigkeitsstätte
Nahezu jeder Soldat (bis auf wenige Marinesoldaten, die ausschließlich auf Schiffen eingesetzt werden) hat irgendwo eine erste Tätigkeitsstätte.
Soldaten werden in der Regel dienstrechtlich zu einer bestimmten Einheit versetzt.
Die Kommandierungs- oder Versetzungsverfügung betrifft einen Zeitraum von über 4 Jahren (entspricht 48 Monaten).
Wird der Soldat zum Beispiel von Oktober 2013 bis März 2018 zu einer bestimmten Dienststelle abgeordnet, gilt dies als eine dauerhafte Zuordnung und demnach verfügt er über eine erste Tätigkeitsstätte.
Abordnung / Kommandierung
- Erste Tätigkeitsstätte ist vorhanden (Zuordnung zu einer betrieblichen Einrichtung).
- Zeitliche Befristung zu einer betrieblichen Einrichtung liegt über 48 Monate.
Verfügst Du über eine erste Tätigkeitsstätte, kannst Du die Fahrten zu Deiner Einheit bis zum Veranlagungszeitraum 2020 wie folgt absetzen:
Anzahl der Arbeitstage x Entfernungskilometer x 0,30 €.
Für die Veranlagungszeiträume 2021 – 2023 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent für jeden Entfernungskilometer der einfachen Fahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Für die Veranlagungszeiträume 2024 – 2026 beträgt die Pendlerpauschale 38 Cent, ebenfalls ab dem 21. Kilometer.
Entfernungspauschalen gemäß LStH 2021>
https://ste-u-err-echt.com/lsth2021-anhang14/
B. Anhänge > Anhang 14:
Pendlerpauschale ab 2021:
https://ste-u-err-echt.com/pendlerpauschale-ab-2021/
Entfernungspauschale:
https://ste-u-err-echt.com/§-9-absatz-1-satz-3-nummer-4-und-absatz-2-estg/
Liked this post? Follow this blog to get more.