§ 345 Abgabenordnung (AO 2021)
Spread the love


BMF Amtliches AO-Handbuch


Abgabenordnung
§ 345
Rei­se­kos­ten und Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen


Im Vollstreckungsverfahren sind die Reisekosten des Vollziehungsbeamten und Auslagen, die durch Aufwandsentschädigungen abgegolten werden, von dem Vollstreckungsschuldner nicht zu erstatten.


Quellennachweis:

Bundesfinanzministerium: https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Abgabenordnung/Sechster-Teil/Vierter-Abschnitt/Paragraf-345/inhalt.html



< § 344 Abgabenordnung:
https://ste-u-err-echt.com/344/


> § 3 Abgabenordnung – Steuern, steuerliche Nebenleistungen:
https://ste-u-err-echt.com/3ao/


< Steuerliche Nebenleistungen:
https://ste-u-err-echt.com/steuerliche-nebenleistungen/


§ 345 Abgabenordnung (AO 2021)

Spread the love

Liked this post? Follow this blog to get more. 

tax

Herzlich Willkommen auf meiner Website / meinem Blog Steuerrecht. Ich bin ausgebildete Finanzwirtin und arbeite in Düren als selbständige Beratungsstellenleiterin für einen der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mit meiner Website / meinem Blog möchte ich euch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen und auch informieren. Viel Spaß beim Stöbern. Bleibt gesund.

Wenn euch der Beitrag gefallen hat, dann hinterlasst mir doch einfach ein positives Feedback. Vielen Dank und liebe Grüße

%d Bloggern gefällt das: