Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018
Spread the love


Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen
ab dem Veranlagungszeitraum 2018

Abgabefristen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 gelten für die laufend veranlagten Steuern (wie zum Beispiel die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer) folgende Abgabefristen:


I.

Sofern Du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2018 verpflichtet bist, gilt wie bisher gemäß § 169 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Abgabenordnung (AO) – https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-169ao/ eine Abgabefrist von 4 Jahren. Demnach endet die Frist zur Abgabe Deiner Einkommensteuererklärung 2018 am:


31.12.2022


II.

Die Abgabenordnung (AO) unterscheidet zwischen behördlichen Fristen und gesetzlichen Fristen. Behördliche Fristen werden von den Finanzbehörden selbst gesetzt. Gesetzliche Fristen werden vom Gesetz bestimmt. Behördliche Fristen sind gemäß § 109 Absatz 1 AO – https://ste-u-err-echt.com/109ao/ jederzeit auch rückwirkend verlängerbar. Gesetzliche Fristen sind in der Regel Ausschlussfristen, und diese können nicht verlängert werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn das Gesetz es ausdrücklich zulässt, ist eine gesetzliche Frist verlängerbar, so zum Beispiel bei der Frist zur Einreichung der Steuererklärung.

Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder sieben Monate nach dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt abzugeben (§ 149 Absatz 2 Satz 1 AO – https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-149ao/).

Solltest Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2018 verpflichtet sein und wirst steuerlich nicht von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten beziehungsweise vertreten, so gilt demgemäß die folgende Abgabefrist:


31.07.2019

[Fälle mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften in der Regel 31.01. des zweiten Folgejahres].


III.


Gemäß § 149 Absatz 3 Nummer 1 AO – https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-149ao/ in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung des StModernG sind Einkommensteuererklärungen, sofern diese durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden, vorbehaltlich des Absatzes 4, spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar abzugeben.

Solltest Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2018 verpflichtet sein und wirst steuerlich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten beziehungsweise vertreten, so hättest Du die Einkommensteuererklärung 2018 bis spätestens zum 29.02.2020 beim Finanzamt einreichen müssen. Da aber der 29.02.2020 auf einen Samstag fällt, endete die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages gemäß § 108 Absatz 3 Abgabenordnung – https://ste-u-err-echt.com/108/, nämlich am:

02.03.2020

[Fälle mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften in der Regel 31.07. des zweiten Folgejahres].


Kalender 2020: https://ste-u-err-echt.com/ka/

Quellennachweis:

§ 149 Abgabeordnung (AO): https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-149ao/

§ 109 Abgabenordnung (AO): https://ste-u-err-echt.com/109ao/

§ 169 Abgabenordnung (AO): https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-169ao/

Kalender 2020: https://ste-u-err-echt.com/ka/


Abgabefrist Einkommensteuererklärung 2019

https://ste-u-err-echt.com/2019-2/

Abgabefrist Einkommensteuererklärung 2020

https://ste-u-err-echt.com/2020-2/

Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-6/

Stellungnahme der acht Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft

https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-3/

Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018

Spread the love

Liked this post? Follow this blog to get more. 

tax

Herzlich Willkommen auf meiner Website / meinem Blog Steuerrecht. Ich bin ausgebildete Finanzwirtin und arbeite in Düren als selbständige Beratungsstellenleiterin für einen der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mit meiner Website / meinem Blog möchte ich euch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen und auch informieren. Viel Spaß beim Stöbern. Bleibt gesund.

2 Kommentare zu „Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018

Wenn euch der Beitrag gefallen hat, dann hinterlasst mir doch einfach ein positives Feedback. Vielen Dank und liebe Grüße

%d Bloggern gefällt das: