
Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG)
An die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Referat St 31
Albersloher Weg 250
48155 Münster
Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nach dem Steuerberatungsgesetz
Name des Vereins: |
Sitz des Vereins laut Satzung: Anschrift des Vereins (Ort der Geschäftsleitung): Telefon: |
Rechtsfähigkeit erlangt am: Eingetragen beim Amtsgericht am: Amtsgericht: ______________________ Register-Nr.: |
Beigefügte Anlagen: – Führungszeugnis der Belegart „O“ (beim Bezirksamt oder Gemeindeamt zu beantragen) – Bescheinigung in Steuersachen (beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen) Anerkennungsgebühr: Die für die Entscheidung über diesen Antrag zu entrichtende Anerkennungsgebühr i.H.v. 300 € ist am __ an die Landeskasse Düsseldorf überwiesen worden. Bankverbindung: Empfänger: Landeskasse Düsseldorf BLZ: 30050000 Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Kontonummer: 1 683 515 IBAN: DE593005000000016835 15 BIC: WELADEDDXXX Verwendung: Name des Lohnsteuerhilfevereins, Anerkennungsgebühr, OFD NRW, Referat St 31 Wichtig: Ohne Angabe des Vereinsnamens und des Zusatzes „Anerkennungsgebühr OFD NRW St 31“ kann die Zahlung nicht automatisch zugeordnet werden und die Eintragung verzögert sich unnötig! |
Ort, Datum | Unterschrift des Vorstands |
Quellennachweis
https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.finanzverwaltung.nrw.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fasset%2Fdocument%2Fantrag_auf_anerkennung.docx&wdOrigin=BROWSELINK
Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen:
Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG)
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