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Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG)


An die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Referat St 31
Albersloher Weg 250

48155 Münster


Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nach dem Steuerberatungsgesetz


Name des Vereins:
Sitz des Vereins laut Satzung:

Anschrift des Vereins (Ort der Geschäftsleitung):


Telefon:
Rechtsfähigkeit erlangt am:
Eingetragen beim Amtsgericht am:
Amtsgericht: ______________________ Register-Nr.:
Beigefügte Anlagen:

FormÖffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung (Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt, § 129 BGB)

Form Nachweis über den Erwerb der Rechtsfähigkeit

Form Liste mit Namen und Anschriften der Mitglieder des Vorstands

Form Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Form Verzeichnis der vorgesehenen Beratungsstellen (Anschriften), sowie Erklärung nach § 4a DVLStHV

Form Namen und Anschriften der vorgesehenen Beratungsstellenleiterinnen und Beratungsstellenleiter

Form Nachweise über deren fachliche und persönliche Qualifikation (§ 23 Abs. 3 StBerG i.V.m. § 4b DVLStHV) sowie
– Führungszeugnis der Belegart „O“ (beim Bezirksamt oder Gemeindeamt zu beantragen)
– Bescheinigung in Steuersachen (beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen)

Form Abschrift der nicht in der Satzung enthaltenen Regelungen über die Erhebung von Beiträgen (z.B. Staffelung aus sozialen Gründen und ggf. Mahngebühren bei nicht fristgerechter Zahlung, Beitragsordnung soweit vorhanden)

Form eine Liste sämtlicher Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen bedienen will (Beratungsstellenleiterinnen und Beratungsstellenleiter sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

Anerkennungsgebühr:
Die für die Entscheidung über diesen Antrag zu entrichtende Anerkennungsgebühr i.H.v. 300 € ist am __ an die Landeskasse Düsseldorf überwiesen worden.

Bankverbindung:
Empfänger: Landeskasse Düsseldorf
BLZ: 30050000 Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Kontonummer: 1 683 515
IBAN: DE593005000000016835 15
BIC: WELADEDDXXX
Verwendung: Name des Lohnsteuerhilfevereins, Anerkennungsgebühr, OFD NRW, Referat St 31

Wichtig:
Ohne Angabe des Vereinsnamens und des Zusatzes „Anerkennungsgebühr OFD NRW St 31“ kann die Zahlung nicht automatisch zugeordnet werden und die Eintragung verzögert sich unnötig!
Ort, DatumUnterschrift des Vorstands

Quellennachweis
Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen:

https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.finanzverwaltung.nrw.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fasset%2Fdocument%2Fantrag_auf_anerkennung.docx&wdOrigin=BROWSELINK

Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG)

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Herzlich Willkommen auf meiner Website / meinem Blog Steuerrecht. Ich bin ausgebildete Finanzwirtin und arbeite in Düren als selbständige Beratungsstellenleiterin für einen der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mit meiner Website / meinem Blog möchte ich euch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen und auch informieren. Viel Spaß beim Stöbern. Bleibt gesund.

Ein Kommentar zu „Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG)

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