BMF-Schreiben vom 19.11.2021 – Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2022
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BMF-Schreiben vom 19. November 2021


BetreffAufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2022
BezugZuletzt BMF-Schreiben vom 13. November 2020 – IV C 3 – S 2221/20/10002 :002, DOK 2020/1094084 – (BStBl I Seite 1215)
GZIV C 3 – S 2221/20/10002 :003
DOK2021/1200738

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen wie folgt aufzuteilen:1

Vorsorgeaufwendungen nachBelgienIrlandLettlandMalta
§ 10 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe a EStG
52,25 %75,61 %76,86 %52,25 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3
Satz 1 Buchstabe a und b EStG
(ohne Krankengeldanteil)
39,33 %12,20 %2,93 %39,33 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG
(Anteil vom Globalbeitrag
für Krankengeld)
8,43 %
(1,69 %)
12,20 %
(2,44 %)
16,81 %
(10,18 %)
8,43 %
(1,69 %)
Gesamtaufwand100,00 %2100,00 %296,60 %
(3,40 % sonstige nicht Abziehbare)
100,00 %2
Für Höchstbetragsberechnung
gemäß § 10 Absatz 3 EStG
anzusetzender Arbeitgeberanteil
99,62 %166,34 %172,68 %52,25 %

1 Angaben in Prozent des vom Arbeitnehmer geleisteten Globalbeitrags.


Vorsorgeaufwendungen nachNorwegenPortugalSpanienZypern
§ 10 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe a EStG
57,06 %86,12 %96,88 %86,11 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1
Buchstabe a und b EStG
(ohne Krankengeldanteil)
42,94 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG
(Anteil vom Globalbeitrag für
Krankengeld)
13,89 %
(2,78 %)
3,12 %
(3,12 %)
13,89 %
(2,78 %)
Gesamtaufwand100,00 %100,00 %2100,00 %100,00 %
Für Höchstbetragsberechnung
gemäß § 10 Absatz 3 EStG
anzusetzender Arbeitgeberanteil
98,12 %185,94 %486,46 %86,11 %

2 Die Abweichung in der Summe beruht auf der Rundung der Einzelwerte.


Anwendungsbeispiel:
Der ledige Arbeitnehmer A leistet für das Jahr 2022 in Belgien einen Globalbeitrag
i. H. v. 1.000 Euro.


Lösung:
A kann an Vorsorgeaufwendungen geltend machen:

  • Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG
    i. H. v. 522,50 Euro (= 52,25 % von 1.000 Euro), Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a und Buchstabe b EStG i. H. v. 393,30 Euro (= 39,33 % von 1.000 Euro),
  • Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG i. H. v. 84,30 Euro (= 8,43 % von 1.000 Euro, darin enthalten 16,90 Euro = 1,69 % von 1.000 Euro für Krankengeld und 67,40 Euro = 6,74 % von 1.000 Euro für die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen).

Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung gemäß § 10 Absatz 3 EStG ist ein Arbeitgeberanteil i. H. v. 996,20 Euro (= 99,62 % von 1.000 Euro) anzusetzen.


Eine entsprechende Aufteilung ist hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2022 vorzunehmen (s. Abschnitt I Tz. 13 Buchstabe a des für Kalenderjahre ab 2020 maßgeblichen BMF-Schreibens vom 9. September 2019 [BStBl I Seite 911] i. V. m. der Bekanntmachung vom August 2021 [BStBl I Seite 1079]).
Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.


Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen. Gleiches gilt auch für das Vereinigte Königreich. Informationen zur Aufteilung der dortigen Globalbeiträge stehen seit Januar 2020 nicht mehr zur Verfügung.


Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.


Im Auftrag


Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.


Quellennachweis

Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-11-19-aufteilung-eines-einheitlichen-sozialversicherungsbeitrags-globalbeitrag.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-11-19-aufteilung-eines-einheitlichen-sozialversicherungsbeitrags-globalbeitrag.html


BMF-Schreiben vom 15.10.2019 – Vorsorgeaufwendungen; Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2020

https://ste-u-err-echt.com/bmf-14/

BMF-Schreiben vom 13.11.2020 – Vorsorgeaufwendungen eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2021

https://ste-u-err-echt.com/bmf-13/

BMF-Schreiben vom 19.11.2021 – Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2022

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