BMF-Schreiben vom 15.10.2019 – Vorsorgeaufwendungen; Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2020
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BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2019


BetreffVorsorgeaufwendungen; Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2020
BezugBMF-Schreiben vom 17. September 2018 IV C 3 – S 2221/09/10013: 001 DOK 2018/0734613 – (BStBl I Seite 1024)
GZIV C 3 – S 2221/09/10013 :001
DOK2019/0875726

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen wie folgt aufzuteilen:1

Vorsorgeaufwendungen nachBelgienIrlandLettlandMaltaNorwegen
§ 10 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe a EStG
51,38 %73,81 %76,18 %51,38 %57,06 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3
Satz 1 Buchstabe a und b EStG
(ohne Krankengeldanteil)
38,67 %11,90 %2,85 %38,67 %42,94 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG
(Anteil vom Globalbeitrag für Krankengeld)
9,95 %
(1,66 %)
14,29 %
(2,38 %)
17,15 %
(10,40 %)
9,95 %
(1,66 %)
Gesamtaufwand100,00 %100,00 %96,18 %
(3,82 % sonstige
nicht Abziehbare)
100,00 %100,00 %
Für Höchstbetragsberechnung
gemäß § 10 Absatz 3 EStG
anzusetzender Arbeitgeberanteil
97,96 %160,54 %166,83 %51,38 %98,12 %

1 Angaben in Prozent des vom Arbeitnehmer geleisteten Globalbeitrags.


Vorsorgeaufwendungen nachPortugalSpanienVerein.
Königreich
(GB)
Zypern
§ 10 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe a EStG
83,79 %96,88 %83,79 %82,60 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3
Satz 1 Buchstabe a und b
EStG
(ohne Krankengeldanteil)
§ 10 Absatz 1 Nummer 3a
EStG
(Anteil vom
Globalbeitrag für
Krankengeld)
16,21 %
(2,70 %)
3,12 %
(3,12 %)
16,21 %
(2,70 %)
17,40 %
(2,66 %)
Gesamtaufwand100,00 %100,00 %100,00 %100,00 %
Für Höchstbetragsberechnung
gemäß § 10 Absatz 3 EStG
anzusetzender Arbeitgeberanteil
177,10 %486,46 %96,36 %82,60 %

Anwendungsbeispiel:
Der ledige Arbeitnehmer A leistet für das Jahr 2020 in Belgien einen Globalbeitrag
i. H. v. 1.000 Euro.


Lösung:
A kann an Vorsorgeaufwendungen geltend machen:

  • Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG
    i. H. v. 513,80 Euro (= 51,38 % von 1.000 Euro), Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a und Buchstabe b EStG i. H. v. 386,70 Euro (= 38,67 % von 1.000 Euro),
  • Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG i. H. v. 99,50 Euro (= 9,95 % von 1.000 Euro, darin enthalten 16,60 Euro = 1,66 % von 1.000 Euro für Krankengeld und 82,90 Euro = 8,29 % von 1.000 Euro für die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen).

Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung gemäß § 10 Absatz 3 EStG ist ein Arbeitgeberanteil i. H. v. 979,60 Euro (= 97,96 % von 1.000 Euro) anzusetzen.


Eine entsprechende Aufteilung ist hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2020 vorzunehmen (s. Abschnitt I Tz. 13 Buchstabe a des für das Kalenderjahr 2020 maßgeblichen BMF-Schreibens vom 9. September 2019 [BStBl I Seite ..]
i. V. m. der Bekanntmachung vom 9. September 2019 [BStBl I Seite …]).


Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.


Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.


Unabhängig davon sind die für das Vereinigte Königreich (GB) ausgewiesenen Prozentsätze für den gesamten Veranlagungszeitraum 2020 – unbeachtlich des beabsichtigten Austritts aus der EU („Brexit“) – anzuwenden.


Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.


Im Auftrag


Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.


Quellennachweis

Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2019-10-15-aufteilung-eines-einheitlichen-sozialversicherungsbeitrags-globalbeitrag-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=5

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2019-10-15-aufteilung-eines-einheitlichen-sozialversicherungsbeitrags-globalbeitrag-2020.html


BMF-Schreiben vom 13.11.2020 – Vorsorgeaufwendungen eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2021

https://ste-u-err-echt.com/bmf-13/

BMF-Schreiben vom 19.11.2021 – Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2022

https://ste-u-err-echt.com/bmf-12/

BMF-Schreiben vom 15.10.2019 – Vorsorgeaufwendungen; Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2020

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