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BMF-Schreiben vom 16.03.2021

BetreffVerlängerung der Steuererklärungsfrist des
§ 149 Absatz 3 Halbsatz 1 AO für den Veranlagungszeitraum 2019
BezugBMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020
(BStBl 2021 I S. 44)
GZIV A 3 – S 0261/20/10001 :010
DOK2021/0298836
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Abschrift des BMF-Schreibens:

Das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 (BGBl. I S. 237) ist am 19. Februar 2021 und damit noch vor Ablauf der regulären Erklärungsfrist des § 149 Absatz 3 Halbsatz 1 AO – https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-149ao/ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die Erklärungsfrist in beratenen Fällen für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs bzw. fünf Monate verlängert (Artikel 97 § 36 Absatz 1 EGAO – https://ste-u-err-echt.com/egao/). Einer Verlängerung der Steuererklärungsfrist durch BMF-Schreiben bedarf es deshalb nicht mehr.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 (BStBl 2021 I S. 44) mit sofortiger Wirkung ersatzlos aufgehoben.

Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerverwaltung & Steuerrecht – Abgabenordnung – BMF- Schreiben / Allgemeines zum Download bereit.

Im Auftrag


Quellennachweis:

BMF-Schreiben vom 16.03.2021:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-03-16-Aufhebung-Verlaengerung-Steuererklaerungsfrist-VZ-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Abgabefrist Einkommensteuererklärung 2019 : https://ste-u-err-echt.com/2019-2/

BMF-Schreiben vom 21.12.2020: https://ste-u-err-echt.com/bmf2020/

BMF-Schreiben vom 16.03.2021

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Herzlich Willkommen auf meiner Website / meinem Blog Steuerrecht. Ich bin ausgebildete Finanzwirtin und arbeite in Düren als selbständige Beratungsstellenleiterin für einen der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mit meiner Website / meinem Blog möchte ich euch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen und auch informieren. Viel Spaß beim Stöbern. Bleibt gesund.

Ein Kommentar zu „BMF-Schreiben vom 16.03.2021

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