Häusliches Arbeitszimmer bei einem Pool-Arbeitsplatz

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit “kein anderer Arbeitsplatz” zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn Sie den “anderen Arbeitsplatz” im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen können. 

Corona-Krise: Kosten fürs Home-Office absetzen

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Für die Jahre 2020 und 2021 kannst Du für jeden Tag, an dem Du ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich tätig wirst, einen pauschalen Betrag von 5 Euro – maximal 600 Euro im Jahr – abziehen. Die Homeoffice-Pauschale kann sowohl angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Dir nicht vorliegen (zum Beispiel die Tätigkeit am Küchentisch), aber auch, wenn die Voraussetzungen vorliegen und Du auf die Einzelermittlung der Aufwendungen verzichten willst.

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