FAQ „Corona“ Steuern

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Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die

Umsatzsteuer

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Allgemeines zur Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Die Umsatzsteuer ist die erste und bisher einzige einheitliche Steuer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Mit geringfügigen Abweichungen sind die Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer in allen EU-Ländern einheitlich gestaltet. Unterschiedlich

Hilfen für Unternehmen

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Unternehmen Die Verbreitung des Corona-Virus gefährdet die Gesundheit und fügt der Wirtschaft ebenfalls Schanden zu. Unternehmen sind mit unterbrochenen Lieferketten, verzögerten Zahlungen und sinkendem Konsum konfrontiert. Novemberhilfe / Dezemberhilfe Schon bisher gibt es für diejenigen Unternehmen, die bereits seit dem

Kinderbonus

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Zielsetzung Der Kinderbonus stellt eine finanzielle Entschädigung für die Einbußen dar, die die Familien durch die Corona-Krise hinnehmen mussten und immer noch hinnehmen müssen. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Schließungen der Kitas und der Schulen. All das ist mit finanziellen Einbußen und

Jahresrückblick 2020 in Bezug auf das Coronavirus

Jahresrückblick 2020 in Bezug auf das Coronavirus

Rechtsstand 31.12.2020 „Die Corona-Krise stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Mit ihrem Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß sorgt die Bundesregierung dafür, die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren.” Es handelt sich hier

Kurzarbeit

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Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung. Es ist steuerfrei, da es durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen wird, unterliegt aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass das Kurzarbeitergeld den persönlichen Steuersatz, mit dem Du Dein restliches Einkommen versteuern musst, erhöht.

Corona-Krise: Kosten fürs Home-Office absetzen

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Für die Jahre 2020 und 2021 kannst Du für jeden Tag, an dem Du ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich tätig wirst, einen pauschalen Betrag von 5 Euro – maximal 600 Euro im Jahr – abziehen. Die Homeoffice-Pauschale kann sowohl angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Dir nicht vorliegen (zum Beispiel die Tätigkeit am Küchentisch), aber auch, wenn die Voraussetzungen vorliegen und Du auf die Einzelermittlung der Aufwendungen verzichten willst.

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