§ 135 Finanzgerichtsordnung (FGO 2021) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...
§ 118 Finanzgerichtsordnung (FGO) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...
§ 116 Finanzgerichtsordnung (FGO) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...
§ 115 Finanzgerichtsordnung (FGO) Die Revision ist nur zuzulassen, wenn… Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...
§ 126 Finanzgerichtsordnung (FGO 2021) Ist die Revision unzulässig, so verwirft der Bundesfinanzhof sie durch Beschluss. Ist die Revision unbegründet, so weist der Bundesfinanzhof sie zurück. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...