Artikel 13 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Die Wohnung ist unverletzlich. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...
Artikel 6 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...
Artikel 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...