Freifahrten von Soldaten
Freifahrten von Soldaten

Gemeinschaftsunterkünfte sind z.B. Kasernen. Bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft wird bei Angehörigen der Bundeswehr und der Bundespolizei der Sachbezugswert gekürzt, z.B. um 75 % bei Soldaten der Besoldungsgruppe A1 bis A4, um 55 % bei Soldaten der Besoldungsgruppe A5 und A6 und entsprechenden Mannschafts- oder Unteroffiziersdienstgraden, um 15 % bei Soldaten der Besoldungsgruppe A7 und höher sowie entsprechenden Feldwebel- und Offiziersdienstgraden.