Wenn Soldaten die Gemeinschaftsunterkunft nicht nutzen

Wenn Soldaten die Gemeinschaftsunterkunft nicht nutzen

Gemeinschaftsunterkünfte sind z.B. Kasernen. Bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft wird bei Angehörigen der Bundeswehr und der Bundespolizei der Sachbezugswert gekürzt, z.B. um 75 % bei Soldaten der Besoldungsgruppe A1 bis A4, um 55 % bei Soldaten der Besoldungsgruppe A5 und A6 und entsprechenden Mannschafts- oder Unteroffiziersdienstgraden, um 15 % bei Soldaten der Besoldungsgruppe A7 und höher sowie entsprechenden Feldwebel- und Offiziersdienstgraden. 

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