Das Finanzamt kann in steuerlich beratenen Fällen Erklärungen auch vorab anfordern.
Vorabanforderung der Einkommensteuererklärung

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hat dafür in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat nunmehr zugestimmt. Damit endet die Abgabefrist grundsätzlich am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum
31. Mai 2022.
Wenn Du ausschließlich Arbeitslohn beziehst, von dem bereits die Lohnsteuer durch Deinen Arbeitgeber einbehalten worden ist, bist Du grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Reichst Du Deine Einkommensteuererklärung zur Beantragung einer Veranlagung zum Beispiel, weil Du eine Steuererstattung erwartest bei Deinem Finanzamt ein, handelt es sich um eine sogenannte Antragsveranlagung.