
Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro steuerfrei
Bonuszahlungen
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen ihren Beschäftigten in der Zeit vom 01. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro in Form von Zuschüssen und Sachbezügen steuerfrei auszahlen.
Hierzu wurde § 3 Nummer 11a Einkommensteuergesetz (EStG) neu eingeführt. Der § 3 Nummer 11a EStG ist im Jahressteuergesetz 2020 vom 21. Dezember 2020 verankert worden (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Seite 3096).
Die Voraussetzung zur Gewährung der steuerfreien Beihilfe / der steuerfreien Unterstützung durch den Arbeitgeber ist, dass diese Leistung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
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