
Corona-Krise: Kosten fürs Home-Office absetzen
Können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden, wenn normalerweise ein Büroarbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist, nun aber coronabedingt von zu Hause aus gearbeitet werden muss?
Die meisten Arbeitnehmer, die jetzt aufgrund der Corona-Pandemie teilweise oder ganz von zu Hause aus arbeiten müssen, haben ihren Arbeitsplatz normalerweise im Unternehmen: das Büro mit Schreibtisch, Stuhl, Computer, Telefon, Drucker und ähnlichen Geräten.
Wer nun plötzlich im Home-Office ist, sitzt in vielen Fällen am Esstisch, in der Arbeitsecke im Wohnzimmer oder auch am Schreibtisch im Flur und arbeitet mit einem betrieblichen Laptop oder am eigenen Computer mit Login-Zugriff auf den betrieblichen Server.
Für die Jahre 2020 und 2021 kannst Du für jeden Tag, an dem Du ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich tätig wirst, einen pauschalen Betrag von 5 Euro – maximal 600 Euro im Jahr – abziehen. Die Homeoffice-Pauschale kann sowohl angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Dir nicht vorliegen (zum Beispiel die Tätigkeit am Küchentisch), aber auch, wenn die Voraussetzungen vorliegen und Du auf die Einzelermittlung der Aufwendungen verzichten willst.
Ein Abzug von weiteren Kosten wie zum Beispiel Telefon- und Internetkosten oder aber von Fahrtkosten (zum Beispiel die Entfernungspauschale, die Reisekosten) ist für diese Tage nicht zulässig.
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