
Das verlängerte KfW-Sonderprogramm bleibt
Mit vereinfachten Voraussetzungen, verbesserten Konditionen und Sicherheiten vom Bund für schnelle Liquidität.
Die Überbrückungshilfe III bringt mehr
Mit sehr viel höherer Förderung für deutlich mehr Unternehmen, der Neustarthilfe für Soloselbständige, gezielten Hilfen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche, sowie die Reisebranche und vielen weiteren Verbesserungen.
Aufstocken der Kurzarbeit bleibt steuerfrei
Mit einer Verlängerung der Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021.
Steuerfreier Corona-Bonus geht in die Verlängerung
Mit der Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten im ersten Halbjahr 2021 noch einen besonderen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuerfrei zukommen zu lassen.
Mehr drin ohne Soli
Für 90 Prozent der bisherigen Soli-Zahler entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig.
Mehr für Menschen mit Behinderung
Die Behinderten-Pauschbeträge werden dauerhaft verdoppelt.
Die Pendlerpauschale erhöht sich
ab dem 21. Kilometer um 5 Cent von 0,30 Euro auf 0,35 Euro
Entlastung von Familien
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das monatliche Kindergeld steigt um 15 Euro pro Kind. Für das erste und das zweite Kind von 204 Euro auf 219 Euro, für das dritte Kind von 210 Euro auf 225 Euro und für das vierte Kind von 235 Euro auf 250 Euro.
Der jährliche Kinderfreibetrag je Elternteil steigt um 288 Euro von 2.586 Euro auf 2.874 Euro.
Unterhaltsaufwendungen
Der Unterhaltshöchstbetrag für die Unterstützung Deines Kindes, für das Du keinen Anspruch auf das Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag hast steigt zum 01.01.2021 um 288 Euro von 9.408 Euro auf 9.696 Euro.
Mehr steuerlicher Grundfreibetrag
Der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag ist zum 01.01.2021 um 366 € von
9.408 Euro auf 9.774 Euro angehoben worden.
Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Bürger ankommen, wird der Effekt der “kalten Progression” im Einkommensteuertarif für 2021 auf 2022 ausgeglichen.
„Kalte Progression“
Als kalte Progression wird der Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer bezeichnet, der auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen ist, die lediglich den Preisanstieg (Inflation) ausgleichen.
Quellenangabe:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Projektgalerien/Das-aendert-sich-2021/das-aendert-sich-2021.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html
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