Erste Tätigkeitsstätte
Nahezu jeder Soldat (bis auf wenige Marinesoldaten, die ausschließlich auf Schiffen eingesetzt werden) hat irgendwo eine erste Tätigkeitsstätte.
Soldaten werden in der Regel dienstrechtlich zu einer bestimmten Einheit versetzt.
Die Kommandierungs- oder Versetzungsverfügung betrifft einen Zeitraum von über 4 Jahren (entspricht 48 Monaten).
Z.B. wird der Soldat von Oktober 2013 bis März 2018 zu einer bestimmten Dienststelle abgeordnet, gilt dies als eine dauerhafte Zuordnung und demnach verfügt er über eine erste Tätigkeitsstätte.
Abordnung / Kommandierung
- Erste Tätigkeitsstätte ist vorhanden (Zuordnung zu einer betrieblichen Einrichtung).
- Zeitliche Befristung zu einer betrieblichen Einrichtung liegt über 48 Monate.
Verfügst Du über eine erste Tätigkeitsstätte, kannst Du die Fahrten zu Deiner Einheit wie folgt absetzen:
Anzahl der Arbeitstage x Entfernungskilometer x 0,30 €.
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