Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte ab 2021
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Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte ab 2021


Pendlerpauschale

Für die Veranlagungszeiträume 2021 – 2023 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent für jeden Entfernungskilometer der einfachen Fahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Für die Veranlagungszeiträume 2024 – 2026 beträgt die Pendlerpauschale 38 Cent, ebenfalls ab dem 21. Kilometer. 


Erhöhte Pendlerpauschale für Arbeitnehmer

Frau Schuster fährt an 230 Tagen zur 45 Km entfernten Arbeitsstelle.  


Berechnung der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle: 

230 Arbeitstage x 20 Km (einfache Fahrt) x 0,30 Euro =1.380,00 Euro
230 Arbeitstage x 25 Km (einfache Fahrt) x 0,35 Euro =2.012,50 Euro
Insgesamt sind abzugsfähig =3.392,50 Euro

Frau Schuster kann in der Einkommensteuererklärung 3.393 Euro Fahrtkosten für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle geltend machen. 

LStH 2021> B. Anhänge > Anhang 14
Entfernungspauschalen:

https://ste-u-err-echt.com/lsth2021-anhang14/

§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4
und Absatz 2 EStG:

https://ste-u-err-echt.com/§-9-absatz-1-satz-3-nummer-4-und-absatz-2-estg/

Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte ab 2021

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Herzlich Willkommen auf meiner Website / meinem Blog Steuerrecht. Ich bin ausgebildete Finanzwirtin und arbeite in Düren als selbständige Beratungsstellenleiterin für einen der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mit meiner Website / meinem Blog möchte ich euch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen und auch informieren. Viel Spaß beim Stöbern. Bleibt gesund.

5 Kommentare zu „Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte ab 2021

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