
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. |
Wer hilft Dir bei der Erstellung und Abgabe Deiner Feststellungserklärung?
Sowohl Steuerberater als auch Grundstücks- und Hausverwaltungen sind befugt Dir bezüglich Deiner betreffenden Objekte Hilfe zu leisten (§§ 3 StBerG und 4 Nr. 4 StBerG).
Lohnsteuerhilfevereine sind gemäß § 4 Nummer 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ermächtigt, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, Dir in Steuersachen behilflich zu sein. Diese Befugnis erstreckt sich nicht auf die Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung.
Für die Feststellung von Grundsteuerwerten ist eine neue Vollmachtserteilung erforderlich. Diese kann im Rahmen der Feststellungserklärung auf dem Erklärungsvordruck (Hauptvordruck) eingetragen werden. Eine solche Eintragung wird seitens der Finanzverwaltung übernommen und künftig als Empfangsvollmacht beachtet.
Zu welchem Zeitpunkt musst Du die Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen?
Der früheste Zeitpunkt zu dem Du Deine Erklärung abgeben kannst ist der 01. Juli 2022. Die Abgabefrist endet drei Monate später mit Ablauf des 31. Oktober 2022.
Wie musst Du die betreffende Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen?
- Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung über die Web-Adresse www.elster.de (https://www.elster.de/eportal/start). Hierbei entstehen Dir keine Kosten.
- Alternativ besteht über die ERiC-Schnittstelle (Elster Rich Client) die Möglichkeit, dass auch Drittsoftwareanbieter in eigener Initiative einen entsprechenden Übertragungsweg an ELSTER programmieren können. Weitere Informationen findest Du hier.
Rechtsanwendung!
Neuer Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2022. Zu diesem Stichtag werden die neuen Grundsteuerwerte (zuvor Einheitswerte) festgestellt. |
Hinweis: Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. |
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die an die Städte und Gemeinden zu leistende Grundsteuer. |
Quellennachweis
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/grundsteuer/steuerberatungen-verwaltungen
Reform der Grundsteuer – Bundesministerium der Finanzen
https://ste-u-err-echt.com/reform-der-grundsteuer/
Grundsteuerreform 2022
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuerreform-2022/
Sachwertverfahren
https://ste-u-err-echt.com/sachwert/
Reform der Grundsteuer – Die Bundesregierung
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuer/
Ertragswertverfahren für Häuser und Wohnungen
https://ste-u-err-echt.com/ertrag/
Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten – Bundesministerium der Finanzen
https://ste-u-err-echt.com/faq/
Überblick zur Grundsteuerreform – Wie die Länder das neue Grundsteuerrecht umsetzen
https://ste-u-err-echt.com/laender/
Grundsteuerreform – Gesetzesentwurf der Bundesregierung
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuerreform-gesetzesentwurf-der-bundesregierung/
Wo finde ich Informationen zur Grundsteuer und zur Grunderwerbsteuer?
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuer-2/
Grundsteuerreform – Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken – NRW
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuer-3/
Liked this post? Follow this blog to get more.