
Grundsteuerreform –
Informationen für
Eigentümerinnen und Eigentümer
von Wohngrundstücken
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Anfang des Jahres 2022 erhälst Du von Deiner Kommune den jährlichen Grundsteuerbescheid. Dieser setzt Deine aktuell gültige Grundsteuer fest. Bewahre diesen Bescheid auf, damit Du die Daten (z.B. das Aktenzeichen) zur Erstellung Deiner Feststellungserklärung in wenigen Monaten griffbereit hast.
Ab Mai erhälst Du von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die Du für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigst. Darüber hinaus steht Dir ab April eine Hotline des Finanzamts zur Verfügung.
Antworten auf häufige Fragen zur Grundsteuer findest Du hier: „hier in unserem FAQ.“
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 musst Du die Feststellungserklärung digital bei Deinem zuständigen Finanzamt einreichen. Dies ist möglich über das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de). Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Falls Du bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Deiner Einkommensteuererklärung besitzt, kannst Du dieses auch für die Übermittlung Deiner Feststellungserklärung nutzen. Andernfalls kannst Du das Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Hinweis: Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
Ab dem 1. Januar 2025 ist dann der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen werden Dir im Laufe des Jahres hier zur Verfügung stehen. |
Besonderheit:
Wohnungseigentümerin bzw. Wohnungseigentümer
Kann meine Grundstücks- bzw. Hausverwaltung die Erklärung für mich erstellen und abgeben?
Ja, Grundstücks- und Hausverwaltungen sind neben Steuerberatungen dazu befugt, für die von Dir verwalteten Objekte bei den Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts Hilfe in Steuersachen zu leisten.
Hierzu gehören unter anderem die folgenden Tätigkeiten:
- die Abgabe der Erklärung
- die Entgegennahme der Bescheide
- die Stellung von Anträgen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
- die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Besonderheit:
Mit einem Erbbaurecht belastete Grundstücke
Was ist ein Erbbaurecht?
Im Falle eines Erbbaurechts bist Du berechtigt, ein Bauwerk auf einer Fläche zu haben, das Dir nicht gehört. Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht und wird im Grundbuch eingetragen. Damit kannst Du das Grundstück neu bebauen oder das bereits bestehende Gebäude kaufen und nutzen. Hierfür zahlst Du einen Erbbauzins.
Wie wird ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück bewertet?
In Fällen, in denen ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, wird für den Grund und Boden und für gegebenenfalls vorhandene Gebäude ein Gesamtwert ermittelt. Hierbei wird die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht beachtet. Es wird der Wert zugrunde gelegt, der festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde.
Der Gesamtwert von Grund und Boden sowie Gebäude wird der bzw. dem Erbbauberechtigten zugerechnet. Dies ist die Person, die das Nutzungsrecht für das Grundstück hat.
Wer muss die Grundsteuerwerterklärung abgeben?
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und die Anzeige von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ist von der bzw. dem Erbbauberechtigten abzugeben. Da im Einzelfall nicht auszuschließen ist, dass bestimmte Informationen nur von der Grundstückseigentümerin bzw. vom Grundstückseigentümer erlangt werden können, ist diese bzw. dieser zur Mitwirkung verpflichtet.
Wer erhält den Feststellungsbescheid?
Die Person, die das Nutzungsrecht für das Grundstück hat (Nutzungsberechtigte), erhält den Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert.
Besonderheit:
Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Wann liegt ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor?
Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt beispielsweise vor, wenn Du sämtliche Kosten zur Errichtung eines Gebäudes auf einem fremden, Dir nicht gehörenden Grundstück getragen hast.
Wie wird ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden bewertet?
Für das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und das damit belastete Grundstück wird ein Gesamtwert ermittelt. Dieser wird der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet.
Wer muss die Grundsteuerwerterklärung abgeben?
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts und die Anzeige von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse sind von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer des Grund und Bodens abzugeben. Da im Einzelfall nicht auszuschließen ist, dass bestimmte Informationen nur von der Hauseigentümerin bzw. dem Hauseigentümer erlangt werden können, ist diese bzw. dieser zur Mitwirkung verpflichtet.
Wer erhält den Feststellungsbescheid?
Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin erhält den Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert.
Quellennachweis
Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/grundst%C3%BCckseigentuemer
Wo finde ich Informationen zur Grundsteuer und zur Grunderwerbsteuer?
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuer-2/
Grundsteuerreform – Gesetzesentwurf der Bundesregierung
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuerreform-gesetzesentwurf-der-bundesregierung/
Überblick zur Grundsteuerreform – Wie die Länder das neue Grundsteuerrecht umsetzen
https://ste-u-err-echt.com/laender/
Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten – Bundesministerium der Finanzen
https://ste-u-err-echt.com/faq/
Grundsteuerreform 2022 – Feststellungserklärung
https://ste-u-err-echt.com/feststellung/
Reform der Grundsteuer – Die Bundesregierung
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuer/
Sachwertverfahren
https://ste-u-err-echt.com/sachwert/
Ertragswertverfahren für Häuser und Wohnungen
https://ste-u-err-echt.com/ertrag/
Reform der Grundsteuer – Bundesministerium der Finanzen
https://ste-u-err-echt.com/reform-der-grundsteuer/
Grundsteuerreform 2022
https://ste-u-err-echt.com/grundsteuerreform-2022/
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