
Aufgabe des Gutachtens
Ziel des juristischen Gutachtens ist die rechtliche Bewertung eines Lebenssachverhalts. Im Zivilrecht ist damit in der Regel die Aufgabe herauszufinden, ob ein Anspruchsteller/-in gegen einen Anspruchsgegner/-in einen Anspruch hat.
„Das Gutachten ist immer eine Stellungnahme, die mit einer besonderen Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung erstellt wurde. Dabei sind Tatsachenbehauptungen und Werturteile ebenso enthalten, wie auch alle relevanten Fakten. Mutmaßungen oder eigene persönliche Meinungen haben in einem Gutachten nichts zu suchen.“ [Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband]
Gutachtentechnik
Der Gutachtenstil besteht aus einem Obersatz, der Definition, der Subsumtion und dem Ergebnis.
- Obersatz
Im Obersatz wird eine Hypothese formuliert. Hierbei wird das Problem festgelegt und eine mögliche Lösung vorgeschlagen. Wer verlangt von wem was woraus? - Subsumtion
Die dem Obersatz folgende Definition stellt die abstrakten rechtlichen Voraussetzungen dar. Hier erfolgt die Untersuchung der vorgeschlagenen Lösung.
> Das zu prüfende Tatbestandsmerkmal wird benannt.
> Definition des Tatbestandmerkmals.
> Passt der Sachverhalt unter das benannte und definierte Merkmal? - Ergebnis
Im Ergebnis wird schließlich dargestellt, ob die geprüften rechtlichen Voraussetzungen die Faktenlage erfassen oder nicht.
Unterschiede Gutachten- und Urteilsstil
Beispielhafte Prüfung eines Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises – https://www.hs-niederrhein.de/fileadmin/dateien/FB04/Studierende/4._Vorlesungen/Der_Gutachtenstil.pdf:
Gutachtenstil | Urteilsstil |
Bsp: A könnte einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus § 433 II BGB haben. | Bsp: A hat einen Anspruch aus Zahlung des Kaufpreises aus § 433 II. |
Beim Gutachtenstil entwickelt man sodann an den Voraussetzungen der entsprechenden Norm die Lösung: | Beim Urteilsstil wird das Vorliegen der Voraussetzungen festgestellt und begründet: |
Dazu müsste zwischen A und B ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB geschlossen worden sein. | Zwischen A und B ist ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB geschlossen worden, weil…. |
Im Gutachtenstil verwendete Worte: > also, > daher, > folglich, > somit. | Im Urteilsstil verwendete Worte: > denn, > weil, > nämlich |
Übungsaufgaben und Beispiele zum Gutachten: https://ste-u-err-echt.com/gutachten-2/
Grundlagen des Zivilrechts – Die Stellvertretung
https://ste-u-err-echt.com/stellvertretung/
Grundlagen des Zivilrechts – Schweigen im Rechtsverkehr
https://ste-u-err-echt.com/schweigen/
Grundlagen des Zivilrechts – Willenserklärung
https://ste-u-err-echt.com/willenserklaerung/
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