
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist im § 433 ff. BGB zu finden. Ein gegenseitiger Vertrag liegt immer dann vor, wenn sich jede Partei verpflichtet hat, damit sich die andere Partei ebenfalls verpflichtet, wenn also jeder Schuldner und Gläubiger zugleich ist1: Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer nur deshalb, den Kaufpreis zu zahlen § 433 Abs. 2 BGB, weil sich der Verkäufer verpflichtet, Eigentum und Besitz an dem Kaufgegenstand zu verschaffen § 433 Abs. 1 BGB: Es handelt sich deshalb um einen gegenseitigen Vertrag.
1 BGHZ Band 15, Seite 105; Band 77, Seite 363.
Aufgabe
Verkäufer Max muss nach § 433 Abs. 1 BGB der Käuferin Andrea Eigentum und Besitz an der Sache verschaffen. Die Käuferin Andrea nach § 433 Abs. 2 BGB den Kaufpreis zahlen. Wer muss zuerst leisten?
Lösung
Weder Max noch Andrea muss zuerst leisten. Es ist Zug um Zug, also gleichzeitig, zu leisten §§ 320, 322 BGB.
Grundlagen des Zivilrechts – Willenserklärung
https://ste-u-err-echt.com/willenserklaerung/
Übungsaufgabe – Schadensersatz
https://ste-u-err-echt.com/uebung-21/
Übungsaufgabe – Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
https://ste-u-err-echt.com/uebung-23/
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