
Rechtsfolge |
Eine Rechtsnorm (https://ste-u-err-echt.com/lexikon-2/) enthält einen Tatbestand und eine Rechtsfolge. Die Rechtsfolge bezeichnet die rechtliche Konsequenz, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Ist z. B. der Tatbestand des Diebstahls erfüllt, ein Strafverfahren eingeleitet und die Tat nachweisbar, ist die Rechtsfolge entweder eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 242 StGB). Die Rechtsfolge kann aber auch abstrakter sein, z. B. dass eine Person ihr Eigentum verliert, z. B. beim gutgläubigen Erwerb durch einen anderen (Übereignung).
Quellennachweis:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323909/rechtsfolge/
Bundeszentrale für politische Bildung
Grundlagen des Zivilrechts – Willenserklärung
https://ste-u-err-echt.com/willenserklaerung/
Rechtsnorm
https://ste-u-err-echt.com/lexikon-2/
Lexikon – Übersicht
https://ste-u-err-echt.com/lexikon-3/
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