Ab dem 01.01.2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von
30 Cent auf 35 Cent für jeden Entfernungskilometer der einfachen Fahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.
Ab dem Jahr 2024 soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent erhöht werden, ebenfalls ab dem 21. Kilometer.
Erhöhte Pendlerpauschale für Arbeitnehmer:
Frau Schuster fährt an 230 Tagen zur 45 Km entfernten Arbeitsstelle.
Berechnung der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle:
230 Arbeitstage x 20 Km (einfache Fahrt) x 0,30 Euro = | 1.380,00 Euro |
230 Arbeitstage x 25 Km (einfache Fahrt) x 0,35 Euro = | 2.012,50 Euro |
Insgesamt sind abzugsfähig = | 3.392,50 Euro |
Frau Schuster kann in der Einkommensteuererklärung 3.393 Euro Fahrtkosten für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle geltend machen.
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Ein Kommentar zu “Pendlerpauschale ab 2021”