Freifahrten von Soldaten
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Freifahrten von Soldaten


Bundesfinanzministerium vom 02.09.2020Entwurf Jahressteuergesetz beschlossen
Steuerliche Verbesserungen für Investitionen, Kurzarbeit und günstigen Wohnraum

Pauschale Besteuerung der Freifahrten von Soldaten

Freifahrtberechtigungen, die Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatengesetz erhalten, können anstelle der individuellen Besteuerung auch pauschal mit 25 Prozent der Aufwendungen des Arbeitgebers besteuert werden. Mit der neuen Pauschalbesteuerungsmöglichkeit wird eine vereinfachte Besteuerung durch den Dienstherrn geschaffen, da eine individuelle Versteuerung dieser Freifahrten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Soldatinnen und Soldaten sollen als Bürgerinnen und Bürger in Uniform Engagement und Verantwortungsbewusstsein zeigen; dafür müssen sie sichtbar und erkennbar sein.


Quellennachweis
Bundesfinanzministerium:

Bundesfinanzministerium – Entwurf Jahressteuergesetz beschlossen Steuerliche Verbesserungen für Investitionen, Kurzarbeit und günstigen Wohnraum

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