
Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion |
Abschrift
dbb
Beamtenbund
und Tarifunion
dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstr. 169/170, D-10117 Berlin
Bundesleitung
Per E-Mail: IVA2@bmf.bund.de
Bundesministerium der Finanzen
11016 Berlin
Friedrichstr. 169/170
D-10117 Berlin
Telefon 030 / 40 81 – 4101
Telefax 030 / 40 81 – 41 99
Bundesleitung @dbb.de
www.dbb.de
23.09.2015
GB 4 Heß/os
Durchwahl: – 53 01
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
GZ.: IV A 2 – S 1910/15/10043-02
Sehr geehrte Damen und Herren,
der dbb beamtenbund und tarifunion bedankt sich für die Übersendung des o. g. Referentenentwurfs und die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Stellungnahme des dbb ist in der Anlage beigefügt. Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme unserer Mitgliedsgewerkschaft DSTG.
Mit freundlichen Grüßen
Dauderstädt
Bundesvorsitzender
Anlage
Stellungnahme
des dbb beamtenbund und tarifunion
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Berlin, 22. September 2015
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele:
- Die Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz durch einen verstärkten Einsatz von Informationstechnologie und einen zielgenaueren Ressourceneinsatz.
- Eine vereinfachte und erleichterte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse.
- Eine Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Abgabenordnung im Hinblick auf die sich stellenden Herausforderungen und die dafür vorgesehenen Lösungsansätze.
Nach den Ausführungen im Gesetzentwurf hat Deutschland ein international wettbewerbsfähiges Steuerrecht und einen gut funktionierenden Steuervollzug. Hierauf aufbauend soll das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zum dauerhaften Erhalt des Besteuerungsverfahrens beitragen, damit dieses weiterhin zeitgemäß und effizient seine Aufgaben erfüllen kann. Ebenso sollen die bürokratischen Belastungen reduziert werden. Zudem soll der Automatisierungsprozess vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nicht mehr nur assistieren, sondern ausscheidende Mitarbeiter ersetzen.
Die Zielsetzung begrüßt der dbb grundsätzlich. Jedoch ist der dbb der Meinung, dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. Im Vergleich zu anderen Staaten der Welt mag das deutsche Steuerrecht wettbewerbsfähig sein. Allerdings ist es immer noch zu kompliziert und unübersichtlich. Zuvorderst sollten die Besteuerungsgrundlagen, die Gesetze und Verordnungen vereinfacht und von Widersprüchlichkeiten bereinigt werden.
Auch diese Bundesregierung hatte sich – wie viele Vorgängerregierungen – eine Steuervereinfachung auf die Fahnen geschrieben. Und auch in diesem Fall sind die Versprechungen nicht eingehalten worden. Steuerzahler und Mitarbeiter der Finanzverwaltung leiden weiter unter einem komplexen und unübersichtlichen Steuerrecht, der Steuervollzug ist durch drastischen Mitarbeitermangel längst nicht überall gewährleistet. Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht des dbb in einem ersten Schritt dringlicher gewesen, die Grundlagen, sprich: die Steuergesetze, zu vereinfachen. Dann in einem zweiten Schritt wäre das Besteuerungsverfahren selbst zu vereinfachen gewesen.
Auch sind die Erfahrungen der Mitarbeiter der Finanzverwaltung mit verstärktem Computereinsatz eher ernüchternd. Statt Arbeitserleichterung habe es vermehrt Probleme beim Einsatz von neuen Techniken gegeben.
Aus unserer Sicht ist evident, dass der verstärkte Einsatz von Computertechnik unterstützend eingesetzt und nicht zur Personalreduktion genutzt werden darf. Die Fülle der Aufgaben ist schon jetzt nicht mehr zu bewältigen, zumal wenn die Technik nicht einwandfrei arbeitet. Das führt oft dazu, dass der Einsatz von Technik nicht nur keine Zeitersparnis oder Erleichterung nach sich zieht, sondern häufig das Gegenteil der Fall ist.
Die vom Bundesministerium der Finanzen geforderte stärkere Orientierung des Verwaltungsvollzuges an Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsaspekten darf sich dabei nicht nur an Bürgern und Unternehmern orientieren, sondern es muss sichergestellt werden, dass auch der überaus wichtigen Frage der Mitarbeiterorientierung das angemessene Gewicht eingeräumt wird.
Im Hinblick auf die einzelnen Regelungen verweisen wir auf die Stellungnahme unser Fachgewerkschaft DSTG und unterstützen diese ausdrücklich.
Stellungnahme
dbb beamtenbund und tarifunion
Quellennachweis
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2016-07-22-Steuermodernisierungsgesetz/Stellungnahme-11-dbb.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
HTTPS://STE-U-ERR-ECHT.COM/REFERENTENENTWURF/
Stellungnahme zum Referentenentwurf
HTTPS://STE-U-ERR-ECHT.COM/STELLUNGNAHME/
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
HTTPS://STE-U-ERR-ECHT.COM/BGBL/
vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679)
Steuerberaterprüfung – Ertragsteuerrecht
HTTPS://STE-U-ERR-ECHT.COM/STEUERBERATERPRUEFUNG-ERTRAGSTEUERRECHT/
§ 2 EStG– Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
HTTPS://STE-U-ERR-ECHT.COM/%C2%A72ESTG/
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