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Steuerfrei sind

§ 3 Nummer 9 EStG „Erstattungen an Pflegepersonen“

§ 3 Nummer 9 EStGErstattungen nach § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB VIII sowie nach § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII.
Steuerfrei sind

§ 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB VIII

Seit dem 01. Januar 2009 haben in der Regel alle Tagespflegepersonen ihre Einkünfte zu versteuern, und zwar bei selbstständiger Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG beziehungsweise im Arbeitsverhältnis in der Regel als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Herkunft der vereinnahmten Mittel (BMF-Schreiben vom 11. November 2016, IV C 6 – S 2246/07/10002 :005, BStBl. I 2016, 1236). § 3 Nummer 11 und 26 EStG sind nicht anwendbar.

Steuerfrei bleiben gemäß § 3 Nummer 9 EStG die vom Jugendhilfeträger nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 und 4 SGB VIII geleisteten Erstattungen der Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (BMF-Schreiben vom 11. November 2016 IV C 6 – S 2246/07/10002 :005, BStBl. I 2016, 1236). Diese gehören nicht zu den Betriebseinnahmen.

§ 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII

Nach § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII sind den Pflegepersonen in der Vollzeitpflege die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Alterssicherung zur Hälfte zu erstatten. Seit 2013 beträgt der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte 85,05 Euro. Daher wird empfohlen 42,50 Euro pro Pflegekind zu erstatten.


Quellennachweis:

§ 3 Nummer 9 EStG (Steuerfreie Einnahmen)
KiföG vom 10.12.2008, BGBl. I 2008, 2403
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10357 (Beschlussempfehlung und Bericht)
 https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/PDF/Fruehe_Chancen/FaktenEmpfehlungenBMFSFJ_03.02.2017.pdf
(Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege)
https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-19b/anhang-19b.html
BMF-Schreiben vom 11. November 2016 IV C 6 – S 2246/07/10002 :005, BStBl. I 2016, 1236
(Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege)
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/content/tmsfg/abteilung4/ref34/festsetzung_der_laufenden_leistungen_zum_unterhalt_des_kindes_oder_des_jugendlichen_in_vollzeitpflege.pdf
(Zu § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII)
Quellennachweis

Steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nummer 9 EStG

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Herzlich Willkommen auf meiner Website / meinem Blog Steuerrecht. Ich bin ausgebildete Finanzwirtin und arbeite in Düren als selbständige Beratungsstellenleiterin für einen der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mit meiner Website / meinem Blog möchte ich euch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen und auch informieren. Viel Spaß beim Stöbern. Bleibt gesund.

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