Steuerliche Nebenleistungen
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Allgemeines

Zu den steuerlichen Nebenleistungen
gehören gemäß § 3 Absatz 4 Abgabenordnung (AO)
https://ste-u-err-echt.com/3ao/:


Verzögerungsgelder
Du kommst zum Beispiel der Aufforderung zur Rückverlagerung Deiner elektronischen Buchführung nicht nach.
Verspätungszuschläge
Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und gibst diese nicht oder nicht fristgemäß ab.
ZuschlägeDu hast über die Art und den Inhalt Deiner Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 Absatz 4 AStG Aufzeichnungen zu erstellen und kommst dieser Verpflichtung nicht nach.
ZinsenAnsprüche aus dem Steuerschuldverhältnis werden verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Säumniszuschläge Du entrichtest Deine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages.
Zwangsgelder Das Zwangsgeld ist seitens der Finanzverwaltung ein Druckmittel.
KostenZum Beispiel Kos­ten bei be­son­de­rer In­an­spruch­nah­me der Zoll­be­hör­den.
Zinsen auf Einfuhr- und AusfuhrabgabenEinfuhrabgaben für die Einfuhr von Waren und Ausfuhrabgaben für die Ausfuhr von Waren; Zollkodex der Union.
Verspätungsgelder Eine Rentenbezugsmitteilung wird nicht innerhalb einer genannten Frist übermittelt wird.


Verzögerungsgelder

In den folgenden Fällen kann die Finanzverwaltung ein Verzögerungsgeld festsetzen:

  • Rückverlagerung der elektronischen Buchführung
  • Einräumung des Datenzugriffs, Auskünfte, Vorlage von angeforderten Unterlagen
  • Außenprüfung
  • Einmalige Festsetzung
  • Einstellung des Vollzugs

Verzögerungsgelder:https://ste-u-err-echt.com/verzoegerungsgelder/


Verspätungszuschläge

Du bist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und gibst diese verspätet oder gar nicht ab, so kann beziehungsweise muss die Finanzverwaltung einen Verspätungszuschlag festsetzen. Der Steuergesetzgeber hatte die hierzu geltenden Regelungen in § 152 Abgabenordnung (AO) bereits mit dem Steuermodernisierungsgesetz vom 18.07.2016 grundlegend überarbeitet; die Neufassung gilt für Steuererklärungen, die nach dem 31.12.2018 abzugeben sind.


Verspätungszuschläge:https://ste-u-err-echt.com/verspaetung/


Die Zinsen
Grundsatz (§ 233 AO)https://ste-u-err-echt.com/233ao/
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO) https://ste-u-err-echt.com/233aao/
Stundungszinsen (§ 234 AO)https://ste-u-err-echt.com/234ao/
Verzinsung von hinterzogenen Steuern (§ 235 AO)https://ste-u-err-echt.com/235ao/
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge
(§ 236 AO)
https://ste-u-err-echt.com/236ao/
Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (§ 237 AO)https://ste-u-err-echt.com/237ao/
Hö­he und Be­rech­nung der Zin­sen
(§ 238 AO)
https://ste-u-err-echt.com/238ao/
Fest­set­zung der Zin­sen (§ 239 AO)https://ste-u-err-echt.com/239ao/

Zinsen:HTTPS://STE-U-ERR-ECHT.COM/ZINSEN/


Das Zwangsgeld

Um den Steuerbürger zur Abgabe einer Steuererklärung zu zwingen nutzt das Finanzamt neben dem Verspätungszuschlag das Zwangsgeld. Im ersten Schritt droht das Finanzamt ein Zwangsgeld an und setzt eine weitere Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Sollte die Steuererklärung beim Finanzamt nicht eingehen, setzt das Finanzamt, dieses zuvor angedrohte Zwangsgeld fest. 

Quellennachweis

§ 3 Abgabenordnung (AO 2021): https://ste-u-err-echt.com/3ao/
§ 149 Abgabenordnung (AO 2021): https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-149ao/
§ 8 Abgabenordnung (Wohnsitz)
§ 152 Abgabenordnung (AO 2021): https://ste-u-err-echt.com/152ao/


Der Säumniszuschlag

Sofern Du Deiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommst, bzw. Deine Steuerschulden nicht pünktlich entrichtest, setzt das Finanzamt einen Säumniszuschlag gegen Dich fest.  

Höhe des Säumniszuschlages: Deine Steuerschuld ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abzurunden; dieser Betrag stellt die Bemessungsgrundlage dar. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % von der Bemessungsgrundlage für jeden angefangenen Monat. 

Quellennachweis:

§ 240 Abgabenordnung (AO 2021): https://ste-u-err-echt.com/sz/


Verspätungsgelder

Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – Korrekturbedarf der Regelungen für Verspätungsgeld:


Stellungnahme der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-11/
Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler
Deutschland e. V. (BdSt)
https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-6/
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für
betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-4/
Stellungnahme der sechs Spitzenverbände der Kreditwirtschafthttps://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-2/
Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bundhttps://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-13/

Steuerliche Nebenleistungen

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Herzlich Willkommen auf meiner Website / meinem Blog Steuerrecht. Ich bin ausgebildete Finanzwirtin und arbeite in Düren als selbständige Beratungsstellenleiterin für einen der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mit meiner Website / meinem Blog möchte ich euch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen und auch informieren. Viel Spaß beim Stöbern. Bleibt gesund.

Ein Kommentar zu „Steuerliche Nebenleistungen

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