
Allgemeines |
Zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören gemäß § 3 Absatz 4 Abgabenordnung (AO) |
https://ste-u-err-echt.com/3ao/: |
Verzögerungsgelder | Du kommst zum Beispiel der Aufforderung zur Rückverlagerung Deiner elektronischen Buchführung nicht nach. |
Verspätungszuschläge | Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und gibst diese nicht oder nicht fristgemäß ab. |
Zuschläge | Du hast über die Art und den Inhalt Deiner Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 Absatz 4 AStG Aufzeichnungen zu erstellen und kommst dieser Verpflichtung nicht nach. |
Zinsen | Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis werden verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. |
Säumniszuschläge | Du entrichtest Deine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages. |
Zwangsgelder | Das Zwangsgeld ist seitens der Finanzverwaltung ein Druckmittel. |
Kosten | Zum Beispiel Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden. |
Zinsen auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben | Einfuhrabgaben für die Einfuhr von Waren und Ausfuhrabgaben für die Ausfuhr von Waren; Zollkodex der Union. |
Verspätungsgelder | Eine Rentenbezugsmitteilung wird nicht innerhalb einer genannten Frist übermittelt wird. |
Verzögerungsgelder
In den folgenden Fällen kann die Finanzverwaltung ein Verzögerungsgeld festsetzen:
- Rückverlagerung der elektronischen Buchführung
- Einräumung des Datenzugriffs, Auskünfte, Vorlage von angeforderten Unterlagen
- Außenprüfung
- Einmalige Festsetzung
- Einstellung des Vollzugs
Verzögerungsgelder: | https://ste-u-err-echt.com/verzoegerungsgelder/ |
Verspätungszuschläge
Du bist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und gibst diese verspätet oder gar nicht ab, so kann beziehungsweise muss die Finanzverwaltung einen Verspätungszuschlag festsetzen. Der Steuergesetzgeber hatte die hierzu geltenden Regelungen in § 152 Abgabenordnung (AO) bereits mit dem Steuermodernisierungsgesetz vom 18.07.2016 grundlegend überarbeitet; die Neufassung gilt für Steuererklärungen, die nach dem 31.12.2018 abzugeben sind.
Verspätungszuschläge: | https://ste-u-err-echt.com/verspaetung/ |
Die Zinsen
Grundsatz (§ 233 AO) | https://ste-u-err-echt.com/233ao/ |
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO) | https://ste-u-err-echt.com/233aao/ |
Stundungszinsen (§ 234 AO) | https://ste-u-err-echt.com/234ao/ |
Verzinsung von hinterzogenen Steuern (§ 235 AO) | https://ste-u-err-echt.com/235ao/ |
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge (§ 236 AO) | https://ste-u-err-echt.com/236ao/ |
Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (§ 237 AO) | https://ste-u-err-echt.com/237ao/ |
Höhe und Berechnung der Zinsen (§ 238 AO) | https://ste-u-err-echt.com/238ao/ |
Festsetzung der Zinsen (§ 239 AO) | https://ste-u-err-echt.com/239ao/ |
Das Zwangsgeld
Um den Steuerbürger zur Abgabe einer Steuererklärung zu zwingen nutzt das Finanzamt neben dem Verspätungszuschlag das Zwangsgeld. Im ersten Schritt droht das Finanzamt ein Zwangsgeld an und setzt eine weitere Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Sollte die Steuererklärung beim Finanzamt nicht eingehen, setzt das Finanzamt, dieses zuvor angedrohte Zwangsgeld fest.
Quellennachweis
§ 3 Abgabenordnung (AO 2021): https://ste-u-err-echt.com/3ao/
§ 149 Abgabenordnung (AO 2021): https://ste-u-err-echt.com/%c2%a7-149ao/
§ 8 Abgabenordnung (Wohnsitz)
§ 152 Abgabenordnung (AO 2021): https://ste-u-err-echt.com/152ao/
Der Säumniszuschlag
Sofern Du Deiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommst, bzw. Deine Steuerschulden nicht pünktlich entrichtest, setzt das Finanzamt einen Säumniszuschlag gegen Dich fest.
Höhe des Säumniszuschlages: Deine Steuerschuld ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abzurunden; dieser Betrag stellt die Bemessungsgrundlage dar. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % von der Bemessungsgrundlage für jeden angefangenen Monat.
Quellennachweis:
§ 240 Abgabenordnung (AO 2021): https://ste-u-err-echt.com/sz/
Verspätungsgelder
Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – Korrekturbedarf der Regelungen für Verspätungsgeld:
Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) | https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-11/ |
Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V. (BdSt) | https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-6/ |
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) | https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-4/ |
Stellungnahme der sechs Spitzenverbände der Kreditwirtschaft | https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-2/ |
Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund | https://ste-u-err-echt.com/stellungnahme-13/ |
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