Art 97 § 10a EGAO § 10a Erklärungspflicht, §§ 109 und 149 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung sind erstmals anzuwenden für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...