§ 16 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...