§ 2 Absatz 8 Einkommensteuergesetz (EStG 2021) § 2 Absatz 8 EStG Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...