Abfindung

Abfindung

Fünftelregelung / ermäßigte Besteuerung  Voraussetzung:  Abfindungen werden als außerordentliche Einkünfte nach der Fünftelregelung günstiger besteuert gemäß § 34 EStG, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:  Die Abfindung ist größer als die entgangenen Einnahmen im entsprechenden Veranlagungszeitraum.  Der Bruttoarbeitslohn inclusive der Abfindung muss höher sein

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