Fünftelregelung / ermäßigte Besteuerung Voraussetzung: Abfindungen werden als außerordentliche Einkünfte nach der Fünftelregelung günstiger besteuert gemäß § 34 EStG, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Abfindung ist größer als die entgangenen Einnahmen im entsprechenden Veranlagungszeitraum. Der Bruttoarbeitslohn inclusive der Abfindung muss höher sein
Abfindung
