§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Einkommensteuergesetz (EStG 2021) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...