Privatnutzung Für die private Nutzung eines Firmen-Pkw´s muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Dem Arbeitnehmer steht ein Wahlrecht zu, die Privatnutzung nach der 1 %-Regelung zu ermitteln oder aufgrund eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nachzuweisen. Nutzt Du das Fahrzeug nicht in hohem Umfang für private Zwecke, ist die Führung eines Fahrtenbuchs günstiger als die Inanspruchnahme der Bruttolistenpreis-Methode.„Dienstwagen – geldwerten Vorteil versteuern“ weiterlesen
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Mit dem Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten
Die Durchführung Deiner Familienheimfahrten mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen berechtigt Dich nicht zum Werbungskostenabzug. Dies besagt der § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 6 EStG. Durch die Überlassung des Dienstwagens trägt im Ergebnis Dein Arbeitgeber Deine Aufwendungen für die Familienheimfahrten. Praxis Paul ist verheiratet und wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer„Mit dem Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten“ weiterlesen