Voraussetzung Der Arbeitnehmer unterhält einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt und Der Arbeitnehmer hat dauerhaft eine erste Tätigkeitsstätte am Ort der auswärtigen Tätigkeit und Der Arbeitnehmer übernachtet am Beschäftigungsort (Zweitwohnung) Eigener Hausstand Grundvoraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist, dass der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand unterhält. Folgende Voraussetzungen müssen für einen eigenen Hausstand erfüllt sein: Die Wohnung muss aus eigenem oder„Doppelte Haushaltsführung“ weiterlesen