Mit dem Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

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Die Durchführung Deiner Familienheimfahrten mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen berechtigt Dich nicht zum Werbungskostenabzug. Dies besagt der § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 6 EStG – https://ste-u-err-echt.com/§-9-abs1-nr5/. Durch die Überlassung des Dienstwagens trägt im Ergebnis Dein Arbeitgeber

Doppelte Haushaltsführung

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Eigener Hausstand, Lebensmittelpunkt, Wegverlegung des Lebensmittelpunktes,
insbesondere die finanzielle Beteiligung ist zwingender gesetzlicher Tatbestand einer doppelten Haushaltsführung, Zweitwohnung am Beschäftigungsort,
Fahrtkosten
Mehraufwendungen für Verpflegung,
Umzugskosten,
Erstattung durch den Arbeitgeber.

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