Für die Veranlagungszeiträume 2021 – 2023 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent für jeden Entfernungskilometer der einfachen Fahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte ab 2021
