Rechtsstand seit 01.01.2018 Zu den typischen sonstigen Arbeitsmitteln zählen die Aufwendungen für: den Computer die Büromöbel das Büromaterial Damit Du die Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung ansetzen kannst, musst Du die Arbeitsmittel beruflich nutzen und die berufliche Nutzung ggf. nachweisen. Computer Wenn Du einen Computer beruflich nutzt, ist eine private Mitbenutzung von unter 10 % unschädlich.„Arbeitsmittel“ weiterlesen