§ 8 Einkommensteuergesetz ( EStG 2021) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …