§ 9 Einkommensteuergesetz (EStG 2021) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …