R 9.4 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 2021) Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …