BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 – V ZB 150/07 (LG Lüneburg) Der Bieter kann sein Gebot nicht wegen einer Fehlvorstellung über den Umfang der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte gem. § 119 Abs. 1 BGB anfechten. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen...