§ 9 Absatz 4a Einkommensteuergesetz (EStG 2021) Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …
R 9.4 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 2021) Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …
Reisekosten bei Soldaten Hier liegt begrifflich zwar eine Versetzung vor, diese wird jedoch auf maximal 48 Monate ausgesprochen. Damit liegt keine dauerhafte Zuordnung vor. Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …