In der unterschiedlichen Besteuerung von Pensionen einerseits und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gesehen und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet (Urteil vom 06.03.2002 – 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73).
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der gebotenen Neuregelung die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.
Doppelbesteuerung der Rente
