Den Rubel-Fall hat das Reichsgericht am 30. November 1922 entschieden. Das Reichsgericht hat sich hier mit der Frage beschäftigt, ob der sog. „offene Kalkulationsirrtum“ zu einer Anfechtung berechtigt.
Rubel-Fall (RGZ 105, 406 VI. Zivilgericht des Reichsenats)
