Sachwertverfahren Für die Bewertung von Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken, Teileigentum und sonstigen bebauten Grundstücken wird das Sachwertverfahren angewendet (§§ 258 ff. BewG). Teilen mit:FacebookGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …