Abschaffung des Solidaritätszuschlags Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag (Soli) für fast alle: Rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler, die bisher mit dem Soli belastet waren, werden vollständig von der Zahlung befreit, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. Das
Solidaritätszuschlag
