Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei. Dies ist im § 4 Nr. 12a UStG verankert. Grundsätzlich stellt ein Betriebsgrundstück zwei Wirtschaftsgüter dar, nämlich den Grund und Boden und das Gebäude. Grundstücksteile sind: einzelne Wohnungen, Räume, sonstige Flächen. Quellenangabe: Umsatzsteuerbefreiung
Vermietung einer Garage / Stellplatz
